„Meine Beine habe ich heute im Kleiderschrank gelassen”, sagt Helga Januszok. Sie sitzt im Rollstuhl, ihre Unterschenkel sind amputiert. Im Heim ist sie für ihren schwarzen Humor bekannt – und ihr Engagement für die Belange der Heimbewohner*innen.
Ich finde es eklig, meiner Mutter den Po abzuwischen – ist das ok?
„Ich brauche Hilfe dabei, mich untenrum zu waschen. Meiner Tochter ist das schwergefallen, als sie sich noch um mich gekümmert hat. Sie hat gesagt: ‘Das kannst du doch selbst machen, du bist alt genug.’ Hier im Heim wird gar nicht diskutiert. Los gehts und fertig ist. Am Anfang war es komisch, wenn ich die Bettpfanne gebraucht habe und irgendein fremder Pfleger ankam. Aber auch daran gewöhnt man sich. Ich kann einfach klingeln, dann bringt mir jemand das Ding. Die Schwestern haben viel zu tun, aber die sagen nicht: ‘Hä, musst du schon wieder?’ Vor allem wirst du auch nicht ausgeschimpft, wenn du mal nicht schnell genug geklingelt und dich eingenässt oder eingekackt hast. Da wird dann nichts gesagt, man wird gewaschen und fertig. Die meisten Pfleger kenne ich schon, bei denen ist mit das schietegal. Nur wenn der Pfleger ein junger Mann ist, da ist es mir schon unangenehm.”
Protokoll: Sophie Goldau
Was sind eigentlich die sogenannten Pflegegrade?
Menschen, die Pflege benötigen, können einen Pflegegrad beantragen. Mit einem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Grade. Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung braucht die Person – und desto mehr Ansprüche auf Pflegeleistungen und/oder Pflegegeld hat sie.
Wie pflegebedürftig jemand ist, schätzt der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein. Einen Termin mit dem Medizinischen Dienst müssen die Betroffenen beantragen. Zur Begutachtung gibt es ein Punktesystem. Die Gutachter*innen bewerten verschiedene Bereiche wie Beweglichkeit, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Für Kleinkinder und Menschen mit Demenz gibt es besondere Regelungen bei der Einstufung.
Das System der Pflegegrade wurde 2017 eingeführt. Es ersetzt die früheren drei Pflegestufen.
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