Zwei Schlaganfälle und eine beginnende Demenz – seit 2020 ist Hans-Otto T. pflegebedürftig und wird von seiner Frau zu Hause gepflegt. Vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst hatte er Angst.
Soll sich meine Mama gebrechlicher stellen, wenn der Medizinische Dienst kommt?
„Ich habe meinen Zustand geschildert, wie er ist und das war auch gut so. Vor dem Gespräch mit dem Medizinischen Dienst hatte ich ein bisschen Schiss, aber dann ging es einigermaßen. Ich dachte, ich würde ausgequetscht, aber ich musste nicht lügen. Es war eine nette Dame, die sehr sorgfältig Fragen gestellt hat. Ich hatte Bedenken, ob ich mich selbst richtig einschätze. Ich habe mich gefragt, ob ich zu optimistisch oder zu pessimistisch bin. Ich bin als Person etwas wehleidig. Zum Beispiel habe ich an der künstlichen Hüfte gelegentlich Schmerzen und sage dann auch, dass es wehtut. Andere würden das nicht zugeben. Meine Frau hat davor gesagt: ‘Du solltest möglichst ehrlich schildern, weder übertreiben noch untertreiben.’”
Protokoll: Pauline Pieper
Was sind eigentlich die sogenannten Pflegegrade?
Menschen, die Pflege benötigen, können einen Pflegegrad beantragen. Mit einem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Grade. Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung braucht die Person – und desto mehr Ansprüche auf Pflegeleistungen und/oder Pflegegeld hat sie.
Wie pflegebedürftig jemand ist, schätzt der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein. Einen Termin mit dem Medizinischen Dienst müssen die Betroffenen beantragen. Zur Begutachtung gibt es ein Punktesystem. Die Gutachter*innen bewerten verschiedene Bereiche wie Beweglichkeit, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Für Kleinkinder und Menschen mit Demenz gibt es besondere Regelungen bei der Einstufung.
Das System der Pflegegrade wurde 2017 eingeführt. Es ersetzt die früheren drei Pflegestufen.
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