Po abwischen, Windeln wechseln, Bettpfanne ausleeren: Jeden Tag kümmert sich Lena Fröhlich um die Heimbewohner*innen. Wenn sie sich dabei mal ekelt, versucht sie das zu verbergen.
Ich finde es eklig, meiner Mutter den Po abzuwischen – ist das ok?
„Jeder Mensch muss sich den Po abwischen. Für mich gehört es zum Beruf, das auch bei anderen zu tun. Klar, man muss sich erstmal daran gewöhnen. Vor manchen Sachen ekele ich mich immer noch, auch nach fünf Jahren Arbeit in der Pflege. Wenn irgendwo viel Schnodder aus der Nase läuft oder jemand extremen Ohrenschmalz hat, frage ich auch mal meine Kolleginnen, ob sie übernehmen können. Die Bewohner sollen auf keinen Fall mitbekommen, dass ich mich unwohl fühle. Das wäre unprofessionell. Oft schämen sie sich selbst schon genug.”
Protokoll: Hannah Weber, Sophie Goldau, Hari Sas
Was sind eigentlich die sogenannten Pflegegrade?
Menschen, die Pflege benötigen, können einen Pflegegrad beantragen. Mit einem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Grade. Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung braucht die Person – und desto mehr Ansprüche auf Pflegeleistungen und/oder Pflegegeld hat sie.
Wie pflegebedürftig jemand ist, schätzt der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein. Einen Termin mit dem Medizinischen Dienst müssen die Betroffenen beantragen. Zur Begutachtung gibt es ein Punktesystem. Die Gutachter*innen bewerten verschiedene Bereiche wie Beweglichkeit, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Für Kleinkinder und Menschen mit Demenz gibt es besondere Regelungen bei der Einstufung.
Das System der Pflegegrade wurde 2017 eingeführt. Es ersetzt die früheren drei Pflegestufen.
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